Dornbirn | Bau- Mischgebiet | Grundstück

6850 Dornbirn, Grundstück zum Kauf

Kontaktdaten

Objektdaten

  • Objekt-ID
    3757
  • Objekttyp
    Grundstück
  • Adresse
    6850 Dornbirn
  • Grund­stück ca.
    1.000 m²
  • Verfügbar ab
    sofort
  • Kaufpreis
    1.000.000 EUR

Objekt­beschreibung

Bau- und Mischgebiet im Hatlerdorf

Zum Verkauf steht eine attraktive Liegenschaft im Bau- und Mischgebiet im Bezirk Hatlerdorf, Dornbirn. Das Grundstück wurde bisher gewerblich genutzt, die bestehenden Hallenbauten der ehemaligen Baustoffproduktion wurden bereits abgerissen. Somit wird die Liegenschaft bestandsfrei angeboten und bietet vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Gesamtfläche beträgt ca. 2.500 m², wobei auch eine kleinteiligere Parzellierung in 1.000 m² oder 500 m² möglich ist.

Lage:
Das Grundstück befindet sich im südlichen Teil des Bezirks Hatlerdorf und ist optimal erschlossen. Die nördliche Grenze wird von der Straße Reuteweg und dem Gewässer Bachmändle flankiert, während im Süden Einfamilien- sowie Mehrfamilienhäuser anliegen. Die infrastrukturelle Anbindung ist hervorragend, sowohl für den Individualverkehr als auch für den öffentlichen Nahverkehr.

Bebauungsmöglichkeiten:
Laut den Baugrundlagenbestimmungen von 2021 ist das Grundstück als Baufläche-Mischgebiet gewidmet und bietet daher die Option für eine gemischte Nutzung aus Wohn- und Gewerbebauten. Die maximal zulässige Baumasse beträgt ca. 65 %, wobei die Bebauung auf mehrere Bauvolumina aufzuteilen ist. Die Höchstgeschosszahl ist mit drei oberirdischen Stockwerken (E + 2) festgelegt.

Ein Vorprojekt wird empfohlen, um eine bestmögliche bauliche Umsetzung zu gewährleisten.

Dieses Grundstück bietet eine ideale Möglichkeit für Investoren oder Bauträger, die eine zukunftsorientierte Wohn- oder Gewerbenutzung realisieren möchten. Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung.

Einmalkosten:
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Grundbuchseintragung: 1,1%

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

Lage

Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.

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