Grundstück in Dornbirn zu verkaufen

6850 Dornbirn, Wohngrundstück zum Kauf

Kontaktdaten

Objektdaten

  • Objekt ID
    3025
  • Objekttypen
    Grundstück, Wohngrundstück
  • Adresse
    6850 Dornbirn
  • Grund­stück ca.
    954 m²
  • Preis
    auf Anfrage

Objekt­beschreibung

Grundstück in Dornbirn zu verkaufen

Lage:

Dornbirn liegt auf 437 Metern Höhe im Rheintal am Fuße des Bregenzerwaldgebirges und damit am westlichen Rande der Ostalpen. Der mit Abstand wichtigste Fluss ist die Dornbirner Ach, die das Ortsgebiet in zwei Hälften teilt und damit auch die Grenze einiger Stadtbezirke bildet.

Verkehrstechnisch gesehen bildet Dornbirn den Knoten- und Mittelpunkt des Rheintales und daher die wichtigste Verbindung für den Landbus von Norden (Bregenz) nach Süden (Feldkirch und Bludenz). Aber auch die Busverbindungen in den Bregenzerwald (Osten) finden in Dornbirn ihren Knotenpunkt. Innerhalb der Stadt gibt es ein gut ausgebautes und funktionierendes Stadtbusnetz.

Die Rheintal/Walgau Autobahn A 14 führt westlich des Stadtgebiets vorbei und schließt Dornbirn mit den beiden Anschlussstellen Dornbirn-Nord und Dornbirn-Süd an das Straßennetz der Autobahn an. Mit dem Achraintunnel an der Gemeindegrenze Dornbirns mit Schwarzach besteht eine direktere Verbindung von der Autobahnabfahrt Dornbirn-Nord in den Bregenzerwald.

Genauer befindet sich das Grundstück in der Lustenauerstraße 35 in 6850 Dornbirn - GST-NR 6338/1

Grundstücksnummer: 6338/1 KG Dornbirn
Grundstücksfläche: 954m²
Flächenwidmung: BM
Dienstbarkeitsrecht: Zufahrtsrecht zur Liegenschaft GST-NR 6338/2

Am besten machen Sie sich selber ein Bild und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen der Immo-Agentur Maier GmbH und der Eigentümerschaft ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Einmalkosten:
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

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