Tiefgaragenstellplatz | Altach | Mieten

6844 Altach, Sonstige zur Miete

Kontaktdaten

Andreas Hagspiel, Immo-Agentur Maier GmbH

Objektdaten

  • Objekt ID
    3495
  • Objekttyp
    Sonstige
  • Adresse
    (Vorarlberg)
    6844 Altach
  • Warmmiete
    90,00 EUR

Objekt­beschreibung

Zu vermieten ist ein sicherer und zentral gelegener Tiefgaragenstellplatz in Altach. Dieser Stellplatz bietet optimalen Schutz für Ihr Fahrzeug und eine bequeme Lage, die Ihnen den Alltag erleichtert.

Der Tiefgaragenstellplatz befindet sich in einer zentralen Lage in Altach, einer der beliebtesten und lebendigsten Gemeinden in der Region. Von hier aus sind Geschäfte, Restaurants, öffentliche Verkehrsmittel und andere wichtige Einrichtungen bequem zu Fuß erreichbar. Die hervorragende Anbindung an das Verkehrsnetz ermöglicht schnelle und einfache Verbindungen zu den umliegenden Städten und Autobahnen.

Die Tiefgarage ist mit einem modernen Sicherheitssystem ausgestattet, das Ihr Fahrzeug rund um die Uhr schützt. Zugangskontrollen und gut beleuchtete Bereiche sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz vor Diebstahl und Vandalismus.

- Großzügiger Stellplatz, geeignet für Fahrzeuge aller Größen
- Elektronisches Zugangssystem
- Beleuchtete und gut gewartete Anlage
- Einfahrtshöhe geeignet für die meisten Fahrzeugtypen
- Bequeme Zufahrt und breite Fahrgassen für einfaches Parken

Besichtigungen sind nach Vereinbarung möglich. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren und sich persönlich von der Qualität und Sicherheit dieses Tiefgaragenstellplatzes zu überzeugen.

Wir freuen uns darauf, Ihnen diesen erstklassigen Tiefgaragenstellplatz in Altach zu präsentieren. Sichern Sie sich noch heute einen Platz für Ihr Fahrzeug!

Einmalkosten:

Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: EUR 300,00 zzgl. 20% MwSt.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen der Immo Agentur Maier GmbH und dem Vermieter ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

Lage

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